Auf den Beitrag: (ID: 4202) sind "48" Antworten eingegangen (Gelesen: 2391 Mal).
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Nutzer: Office
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geschrieben am: 22.12.2002    um 21:10 Uhr   
Das Deutsche Strafgesetzbuch in seiner aktuellsten Fassung nach Änderung vom 22. August 2002:

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Das Thema wird ab §174 ff. behandelt


mfg
offi
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Nutzer: freak18
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geschrieben am: 22.12.2002    um 21:16 Uhr   
sollse machen dann wirdse ihre ellis aber wohl länger nur noch 30 min besuchen dürfen laut § x??? muissbrauch von minderjährigen auch wenn sie es wollte. geht das gesetzlich net.
das sagte einer der aufm gericht arbeitet
no scherz
aber enge ist ja nen dehnbarer begriff
mfg ich
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Nutzer: Darkside
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geschrieben am: 22.12.2002    um 21:52 Uhr   
§ 174 ist ganz interessant und der hier:§ 180. Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger. (1) Wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an oder vor einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren


durch seine Vermittlung oder

durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit
Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 Nr. 2 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Vorschubleisten seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.
(2) Wer eine Person unter achtzehn Jahren bestimmt, sexuelle Handlungen gegen Entgelt an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, oder wer solchen Handlungen durch seine Vermittlung Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Wer eine Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit bestimmt, sexuelle Handlungen an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) In den Fällen der Absätze 2 und 3 ist der Versuch strafbar


dacky wo haste den rechtsanwalt her? rofl...aber du hast ja ahnung ;)
Geändert am 22.12.2002 um 21:58 Uhr von Darkside
[x] Nail here for new monitor!
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Nutzer: Office
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geschrieben am: 23.12.2002    um 00:12 Uhr   
was wohlweisslich mit zu den änderungen vom 223.8. gehört

davor war die regelung, das es verboten ist, wenn ein partner älter als 21, der andere jünger als 16 ist....wie gesagt....wurde vor kurzem geändert....sie link oben
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Nutzer: ochsenpils
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geschrieben am: 23.12.2002    um 01:03 Uhr   
jaja mich gibts noch...ehm ja ich dachte das niveau koenne nicht mehr sinken - [zensiert]

ehm ja zu dem beitrag: office du kannst mit 11 jaehrigen ueber sowas nicht diskutieren [sagsch ja selber ...entwicklung...die setzt meist erst mit 15 ein-bei manchen auch spaeter^^]
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Nutzer: Cruisn_USA
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geschrieben am: 24.12.2002    um 00:16 Uhr   
(zitat)jaja mich gibts noch...ehm ja ich dachte das niveau koenne nicht mehr sinken - [zensiert]

ehm ja zu dem beitrag: office du kannst mit 11 jaehrigen ueber sowas nicht diskutieren [sagsch ja selber ...entwicklung...die setzt meist erst mit 15 ein-bei manchen auch spaeter^^](/zitat)

Und ich dachte ein gleichgesinnter wäre verloren gegangen

..... du hast aes aufm punkt gebracht [ genauso wie Office auch ] .........

MfG

Cruisn_USa
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Nutzer: TheRealPiper
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geschrieben am: 24.12.2002    um 19:26 Uhr   
nabend , sie traumatisch , eingebildet werden , sie wird in der welt verkuemmer , schneller als sie denken kann . da sie es so einfach im mom sieht , wie so schnell an ''sex'' zukommen ..



cya Piper
Komm, nimm meine Hand!
Es gibt keinen Wunsch, den ich dir nicht erfüllen, kein Verlangen, das ich nicht stillen kann.
Vergiß deine Götter, deine Familie, deine Geliebten. Was koennen sie dir schon bieten! Ich kann dir mehr geben, als du dir jemals erträumt hast, ich kann dir solche Dinge zeigen, solche Freuden bereiten! Keine Liebe ist stärker als meine! Komm nun, folge mir! Es ist ein so einfacher Schritt, so schnell getan. Ja, so ist es richtig, mein Champion, bleibe für immer...

Es gibt dinge die kann man nicht aufhalten. Den lauf der Zeit, das Schicksal, große Träume ....einen starken Willen. Ohne sie findet man keine wahre Freiheit, man bleibt ewig in sich gefangen und verliert seine Ziele.

Wenn es um Leben und Tot geht. darf man nicht eine Sekunde ansich zweifeln, denn wer an sich zweifelt wird die Schlacht verlieren und untergehen. Nur der Wille Zählt !
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Nutzer: Ruffy16
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geschrieben am: 24.12.2002    um 21:56 Uhr   
Also ich bin 16 un habs immer noch nicht gemacht, aber wers braucht soll es tun. Ich habs jedenfalls nicht so nötig das ich es mit 11 tue.

Ruffy
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