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Es sollte keine vorgezoge Neuwahl geben
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Bundesverfassungs- Gericht gibt grünes Licht für Neuwahlen

Nutzer: Flamingo
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geschrieben am: 25.08.2005    um 11:37 Uhr   
Das Bundesverfassungs- Gericht hat grünes Licht für die vorgezogene Bundestagswahl am 18. September gegeben.

In einem am Donnerstag in Karlsruhe verkündeten Urteil wies der Zweite Senat die Klagen der beiden Bundestags- Abgeordneten Werner Schulz (Grüne) und Jelena Hoffmann (SPD) gegen die von Bundespräsident Horst Köhler anberaumte Neuwahl ab. Das Urteil erging mit sieben zu einer Richterstimme. "Wir haben eine klare Entscheidung getroffen", sagte der Vorsitzende Richter Winfried Hassemer.

Dem Urteil zufolge verstieß die Auflösung des Bundestags und die Anordnung der Neuwahlen duch Köhler nicht gegen das Grundgesetz. Auch die unechte Vertrauensfrage, mit der Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) am 1. Juli im Bundestag die Neuwahlen eingeleitet hatte, war rechtens, entschieden die Richter. Grundsätzlich bedürften Kanzler und Regierung einer "verlässlichen parlamentarischen Mehrheit", sagte Hassemer.
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