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Vorsicht Abzocke: 13 fiese Kostenfallen im Festnetz |
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geschrieben am: 23.09.2004 um 12:44 Uhr
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<b>Alle wollen an Ihr Geld – auch viele Telefonanbieter. Damit Sie wissen, wo der Feind steht, entlarven wir 13 fiese Kostenfallen im Festnetz.</b>
Wenn man den Telefonanbietern Glauben schenkt, sind Festnetzgespräche heute so günstig wie niemals zuvor. Da ist in der Tat was dran – denn die Verbindungsentgelte fallen beständig. So sind die Preise für Ferngespräche laut Statistischem Bundesamt seit 2000 um 12,7 Prozent gesunken, bei Ortsgesprächen seit der Einführung im vergangenen Jahr um 9,6 Prozent.
Und warum merkt dann der Telefonkunde meist nichts davon? Weil im Gegenzug die Anschlussgebühren seit 2000 um 16 Prozent gestiegen sind. Und wer profitiert davon am meisten? Ex-Monopolist T-Com, der nach wie vor das Gros an Telefonanschlüssen in Deutschland bereitstellt.
Daher sind auch die viel beworbenen Null-Cent-Angebote und Zusatz-Tarife der Bonner mit Vorsicht zu genießen. Denn wenn dafür höhere monatliche Fixkosten anfallen, müssen Sie schon ganz genau nachrechnen, ob sich die Sache für Sie lohnt – sonst zahlen Sie am Ende kräftig drauf (siehe dazu die Fallen 5 und 6).
Welche Kostenfallen sonst noch beim Telefonieren und Surfen lauern und mit welchen Methoden Sie unlautere Zeitgenossen übers Ohr hauen wollen, erfahren Sie hier. Wie Sie sich effektiv gegen Abzocker wehren, lesen Sie im Tipp-Kasten – damit sind Sie garantiert auf der sicheren Seite.
<u>Fortsetzung folgt !</u> |
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geschrieben am: 23.09.2004 um 12:46 Uhr
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<center><b>Falle 1: Teure Umzugsgebühren</b></center>
T-DSL-Kunden, die mit ihrem Highspeed-Zugang ins neue Domizil umziehen, werden für ihre Treue nicht etwa belohnt – sondern wie Neukunden erneut zur Kasse gebeten. Allein für die Bereitstellung des Telefonanschlusses im neuen Heim muss der Kunde bis zu 59,95 Euro blechen. Dazu darf er ein weiteres Mal die hohen Einrichtungsgebühren von 99,95 Euro für den T-DSL-Zugang begleichen – auch wenn er nur paar Häuser weiter zieht.
Den Preis zahlen auch T-DSL-Neukunden, aber die bekommen immerhin verbilligte Aktions-Hardware oder ein kostenloses Starterpaket angeboten. |
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geschrieben am: 23.09.2004 um 12:49 Uhr
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<center><b>Falle 2: Falscher Takt</b></center>
Wer im Festnetz sparen will, führt seine Gespräche oft über Call-by-Call. Vorteil: Der Nutzer ist nicht auf die T-Com-Tarife angewiesen, sondern kann Orts- wie Ferngespräche nach Belieben über teils deutlich billigere Anbieter führen.
Doch nicht immer geht die Rechnung auf. So wirbt der Düsseldorfer Call-by-Call-Provider Germanphone derzeit mit Orts- und Ferngesprächen für 1,78 Cent pro Minute rund um die Uhr. Aber Vorsicht: Die Gespräche werden im Fünf-Minuten-Takt abgerechnet. Wer kürzer telefoniert, zahlt kräftig drauf (siehe Call-by-Call-Tarife). |
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geschrieben am: 23.09.2004 um 12:51 Uhr
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<center><b>Falle 3: Vorsicht Preiserhöhung</b></center>
Wer dem rosa Riesen Kunden abspenstig machen will, muss mit günstigen Preisen punkten. So liefern sich die Call-by-Call-Anbieter bei den Verbindungspreisen für Orts- und Ferngespräche regelmäßig Preisschlachten, von denen der Kunde profitieren kann. Allerdings nur, wenn er die Tarife stets im Blick behält: Denn häufig werden die werbewirksam gesenkten Verbindungspreise innerhalb von Stunden drastisch erhöht. |
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geschrieben am: 23.09.2004 um 12:53 Uhr
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<center><b>Falle 4: Nahgespräch gilt als Ferngespräch</b></center>
In der Regel gelten Telefonate zu Rufnummern mit der gleichen Vorwahl als Ortsgespräche. Wer Bekannte in benachbarten Ortsnetzen bis 20 Kilometer Entfernung anruft, führt ein so genanntes Nahgespräch. Dieses rechnen sowohl die T-Com als auch Arcor zum günstigen Ortstarif ab.
Das ist bei Callby-Call-Anbietern nicht immer der Fall: So sind etwa über 01051 nur die Gespräche mit bis zu 1,5 Cent pro Minute wirklich billig, die ausschließlich die gleiche Vorwahl zum Ziel haben. Anrufe zu benachbarten Ortsnetzen werden als Ferngespräche behandelt – und kosten mit bis zu 3,6 Cent pro Minute fast das Dreifache. |
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geschrieben am: 23.09.2004 um 12:56 Uhr
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<center><b>Falle 5: Null-Cent-Gespräche mit teurer Grundgebühr</b></center>
Für null Cent telefonieren? Wer will das nicht! Da hatte TV-Moderator Günther Jauch in der Werbung natürlich leichtes Spiel: Er verkündete locker-flockig aus dem Badezimmer heraus, dass man mit dem T-Net-XXLTarif das gesamte Wochenende und an bundeseinheitlichen Feiertagen für lau plaudern könne.
Der Haken an der Sache: Die T-Com verlangt für die Offerte eine deutlich höhere Grundgebühr, die mit 24,94 Euro stattliche 9,28 Euro über dem T-Com-Standard-Tarif liegt. Auch sind die teuren Telefonate in Mobilfunknetze nicht inklusive. Dafür kassiert die T-Com je nach Handy-Netz bis zu 24,6 Cent pro Minute extra.
Zum Vergleich: Bei Arcor kostet der Tarif ISDN-765 nur rund fünf Euro mehr als der analoge Standard-Anschluss der T-Com. Dafür bekommt der Arcor-Kunde einen ISDN-Anschluss und kann am Wochenende nicht nur gratis telefonieren, sondern mit den Arcor-Internet-by-Call-Tarifen auch gratis surfen. Zudem gibt’s jeden Monat 120 freie Telefonminuten zum Gratis-Plausch unter der Woche. |
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geschrieben am: 23.09.2004 um 12:59 Uhr
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<center><b>Falle 6: Plausch im Stundentakt</b></center>
Seit Anfang Juni können T-Com-Kunden im Enjoy-Tarif täglich rund um die Uhr Orts- und Ferngespräche für 12 Cent je angefangener Stunde führen. Das Angebot gilt für Analog- wie für ISDN-Kunden und kann mit anderen T-Com-Tarifen kombiniert werden. Allerdings fällt für den Options-Tarif ein monatlicher Aufpreis von 4,68 Euro an. Wer Enjoy nutzen will, sollte also genau rechnen. Grundsätzlich gilt: Der 12-Cent-Tarif lohnt sich nur für Langtelefonierer.
Wer häufig kurze Gespräche führt, zahlt beim Stundentakt erheblich drauf. Quasselstrippen, die im T-Com-Standard-Tarif hauptsächlich in der Nebenzeit anrufen, müssen pro Monat 30 Telefonate von mindestens 18 Minuten Dauer ins Festnetz führen, damit sich die Sache lohnt.
Wer dagegen täglich in der Hautpzeit den Standard-Tarif der T-Com nutzt, profitiert schon eher von Enjoy: Hier spart der Kunde bereits bei monatlich 30 Telefonaten mit einer Gesprächsdauer von 2,5 Minuten. |
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geschrieben am: 23.09.2004 um 13:05 Uhr
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<center><b>Falle 7: Auf Kundenfang vor dem Einkaufszentrum</b></center>
Manchen Telefonanbietern ist jedes Mittel recht, um dem Platzhirsch T-Com Kunden abspenstig zu machen: So gehen etwa die Mitarbeiter des Resellers Starcom gezielt vor Einkaufszentren auf Kundenfang und locken mit 100 Freiminuten oder einer Gutschrift über eine Stunde Gratis-Plaudern.
Wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berichtet, erzählte ein Starcom-Mitarbeiter einer ahnungslosen Einkäuferin sogar, dass die Telekom die Gratis-Stunde verschenke. Sie müsse nur unterzeichnen und Adresse samt Telefonnummer angeben. Da auf dem Zettel lediglich »Gutschrift 1 Stunde kostenlos telefonieren« stand, unterschrieb die Frau. Einen Beleg oder eine Durchschrift gab ihr der Starcom-Mitarbeiter nicht mit.
Die böse Überraschung folgte auf dem Fuß: Ein paar Tage später flatterte der Dame ein Willkommensschreiben in Form einer Preselection-Vertragsbestätigung ins Haus – sie telefoniere künftig nicht mehr über die T-Com, sondern über Starcom.
Das Fiese: In solchen Fällen haben die Verbraucher nur Scherereien. Sie müssen zunächst den unerwünschten Vertrag kündigen und dazu beim neuen oder alten Festnetz-Anbieter schriftlich anfordern, dass die Umstellung auf die feste Vorwahl rückgängig gemacht wird. Ansonsten telefonieren sie weiterhin über den dreisten Anbieter.
Die T-Com bestätigte, dass eine ganze Reihe von Preselection-Anbietern zu solch dreisten Mitteln greifen und sich eine regelrechte Flut von Kunden über unerwünschte Umstellungen beschwert. Inzwischen hat der Bundesgerichtshof einer Klage der T-Com stattgegeben und entschieden, dass das gezielte Ansprechen von Passanten in der Öffentlichkeit wettbewerbswidrig ist (BGH I ZR 227/01). Doch trotz des Verbots scheinen einige Anbieter weiterhin mit derartigen Mitteln auf Kundenfang zu gehen. |
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geschrieben am: 23.09.2004 um 13:09 Uhr
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<center><b>Falle 8: Preselection teurer als Call-by-Call-Gespräche</b></center>
Einige Festnetz-Anbieter versuchen auch per Telefon, T-Com-Kunden massiv zu einem Preselection-Vertrag zu überreden. Häufig wird das Opfer nach der letzten Telefonrechnung gefragt, die natürlich viel zu hoch ausfällt. Die Angerufenen werden am Telefon so lange bearbeitet, bis sie entnervt den Hörer auflegen oder gar dem Angebot zustimmen.
Nimmt der Verbraucher das Angebot an, tappt er in die Falle: Denn oft sind die Verbindungspreise über eine feste Vorwahl deutlich höher als über die Vorwahl des günstigsten Call-by-Call-Providers. Manche Anbieter stellen sogar Verbraucher, die sich unmissverständlich gegen die Offerte aussprechen, auf ihre feste Vorwahl um. Das Nachsehen hat der Kunde – und dieselben Scherereien wie in <u>Fall 7</u>. |
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geschrieben am: 23.09.2004 um 13:13 Uhr
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<center><b>Falle 9: Drückerkolonnen an der Haustür</b></center>
Seit Jahren tauchen immer wieder Drücker-Teams an Haustüren auf, die Telefonierer zu einem Preselection-Vertrag oder einem kompletten Anschlusswechsel drängen. Bevorzugtes Ziel sind ältere Menschen, die den Machenschaften hilflos ausgeliefert sind.
Ein krasses Beispiel: Laut Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat ein Arcor-Mitarbeiter einer allein stehenden 80-Jährigen die Unterschrift zu einem ISDN-Anschluss abgeschwatzt. Die alte Frau hatte einen analogen T-Com-Anschluss mit Standard-Tarif, ihr monatliches Telefonaufkommen betrug inklusive Grundgebühr etwa 30 Euro. ISDN oder gar Internet waren böhmische Dörfer für sie. Dem Werber war’s egal – der hatte in den Vertragsunterlagen sogar angegeben, dass die Kundin ihren ISDN-Anschluss selbst montiere.
Es kam, wie es kommen musste: Der T-Com-Anschluss der alten Dame wurde gekündigt und auf den ISDN-Anschluss von Arcor umgestellt. Da die kranke Frau gar nicht wusste, wie ihr geschah, geschweige denn was sie mit der inzwischen eingetroffenen Hardware anfangen sollte, war sie fast drei Monate nicht erreichbar und konnte nicht telefonieren. Erst als sich die Verbraucherzentrale für sie einsetzte, wurde der ISDN-Vertrag gekündigt und der Anschlusswechsel rückgängig gemacht.
<b><u>BKA & LKA Raten für diesen Fall Sofort über 110 die Polizei zu Verständigen</u></a> |
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geschrieben am: 23.09.2004 um 13:18 Uhr
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<center><b>Falle 10: 0137-Rufnummer bei Gebrauchtwagen-Kauf</b></center>
In Tageszeitungen oder im Internet tauchen immer wieder Anzeigen auf, in denen sehr günstige Gebrauchtwagen angeboten werden. Was steckt dahinter? Meist üble Abzocke. Der Trick: Ein beliebtes Fahrzeug-Modell wird in Zeitungen oder im Web angeboten. Als Kontakt wird eine 0137-Rufnummer angegeben. Klingelt der Interessent an, hört er nur ein Freizeichen oder wird von einem Tonband begrüßt. Und das kann richtig ins Geld gehen, da die Anbieter für 0137-Nummern die Kosten selbst festlegen können.
Aufgepasst: Kostenpflichtige Sonderrufnummer sind oft nicht auf Anhieb zu erkennen, da die Vorwahl meist willkürlich getrennt wird (etwa 01374/4....). Der Trick funktioniert aber auch umgekehrt: Unseriöse Scheinkäufer melden sich auf Autoverkaufs-Anzeigen. Als Rückruf-Nummer gibt der angebliche Interessent eine teure 0900-, 0190- oder 0137-Nummer an. Ruft der hoffnungsfrohe Verkäufer zurück, landet er in einer endlosen Warteschleife – und im Hintergrund raucht der Gebührenzähler.
<b><u>Mein Rat: "Finger Weg" von solchen Angeboten</u></b> |
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geschrieben am: 23.09.2004 um 13:25 Uhr
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<center><b>Falle 11: Falscher Auskunftsdienst</b></center>
So mancher im Telefonbuch eingetragene Auskunfts-Service erweist sich als dreiste Abzocke: Oftmals lassen sich Betrüger unter Stichworten wie »Stadtverwaltung«, »Straßenverkehrsbehörde« oder »Ordnungsamt« als Auskunfts-Dienste für die Behörden eintragen. Wer dort anruft, landet jedoch nicht bei der Stadtverwaltung, sondern wird durch eine Ansage auf eine 0190-Rufnummer verwiesen. Wer diese wählt, bekommt entweder unnütze Angaben zu hören oder landet in einer Warteschleife. Und die ist richtig teuer: Ein Anruf bei einer 01908-Rufnummer etwa kostet happige 1,86 Euro pro Minute.
Auch die Bahn muss regelmäßig für Abzocker herhalten: So hat sich ein Schröpfer in zahlreichen Städten unter dem Stichwort »Bahnhof Allgemeine Infostelle um den Bahnhof in Ihrer Stadt« örtliche Rufnummern gesichert. Wer glaubt, dass er hier den jeweiligen Bahnhof erreicht, irrt: Per Bandansage wird er an die Nummer 11875 verwiesen. Dort gibt’s statt einer Auskunft nur den wortreichen Verweis auf die echte Rufnummer der Bahn. Kosten: 2,20 Euro pro Minute.
<b><u>Wer auf solche Angebote aufmerksam wird, sollte die Bahn direkt an einem der Servic-Points an denn Bahnhöfen, oder gleich die "Regulierungsbehörde für Telekomunikation" Informieren</u></b> |
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geschrieben am: 23.09.2004 um 13:30 Uhr
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<center><b>Falle 12: Dialer zocken Internet-Surfer ab</b></center>
Mit Dialern – das sind Programme zur automatischen Internet-Einwahl – haben Betrüger in der Vergangenheit oft versucht, schnell Kasse zu machen. Die Regulierungsbehörde hat dem einen Riegel vorgeschoben und registriert Dialer seit einiger Zeit in einer Datenbank, bevor sie sie zulässt.
Auch schreibt das Mehrwertdienstgesetz vor, dass Firmen, die ihre Web-Inhalte über Dialer verkaufen, die Kunden vorab über die Kosten informieren müssen. Seit vergangenem Jahr muss der Surfer der Nutzung eines Dialers sogar ausdrücklich zustimmen.
Doch trotz der verschärften Regeln schaffen es Betrüger immer wieder, ahnungslose Internet-Nutzer abzuzocken. So deckte das führende Forum www.dialerschutz.de kürzlich den neuesten Trick auf: Ein Betrüger hat ein Java-Tool programmiert, das den Dialer auf den Rechner schmuggelt und per Fernsteuerung das »OK« in das Zustimmungsfenster einträgt. Der Hammer: Der Dialer ist registriert und daher legal. Der geprellte Nutzer muss 30 Euro pro Einwahl zahlen. Die Java-Anwendung verbirgt sich im Arbeitsspeicher und hinterlässt keinerlei Spuren.
Laut Dialerschutz.de steckt hinter dem Angebot das Unternehmen Teleflate S.L. mit Sitz in Mallorca. Erste Beschwerden weisen auf die Teleflate-Einwahlnummern 09009-000492 und 09009-0000484 hin. Die Fälle liegen der Regulierungsbehörde und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik vor. Die sollten unbürkratisch rasch handeln und dem Spuk ein Ende bereiten. |
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geschrieben am: 23.09.2004 um 13:32 Uhr
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<center><b>Falle 13: Kostenlose Webdomain mit Haken</b></center>
Wer beim Internet-Provider Freenet einen DSL-Tarif ab 5,90 Euro monatlich bestellt, kann dazu ein DSL-Pluspaket zu einem Aufpreis von 2,90 Euro pro Monat buchen: Das Paket beinhaltet neben 100 Freiminuten für Telefonate über den hauseigenen Voice-over IP-Dienst auch 50 Mail-Adressen und eine kostenlose Internet-Domain. Der Haken: Wer seine Wunsch-Domain auf der Freenet-Webseite aktivieren will, muss einer Vertragslaufzeit von zwölf Monaten zustimmen. |
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geschrieben am: 23.09.2004 um 13:40 Uhr
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<center><b>Tipps: Ihr gutes Recht</b></center>
<b>DSL-Einrichtungsgebühr</b>
Wenn Sie bei einem Umzug schon die hohe Anschlussgebühr erneut zahlen müssen, bestehen Sie darauf, dass Sie mit kostenloser oder verbilligter Hardware belohnt werden. T-DSL-Nutzer, deren Vertragslaufzeit ausläuft, aufgepasst: Bis Ende September streichen einige Internet-Provider wie T-Online, 1&1 oder Arcor für Neukunden die Einrichtungsgebühr und spendieren kostenlose Hardware. Auch AOL und Freenet erstatten DSL-Neukunden, die einen Tarif ab 9,90 Euro Fixkosten buchen, die Anschlussgebühren. Freenet legt als Begrüßungsgeld bis Ende September 100 Euro drauf – allerdings nicht in bar, sondern in Form eines Nutzungsguthabens, das innerhalb von vier Monaten verbraucht werden muss. Lycos schenkt Einsteigern ebenfalls 100 Euro: in Form eines Gutscheins für eine Reisebuchung bei Travel24.com.
<b>Der richtige Takt</b>
Achten Sie bei den Tarifen der Call-by-Call-Anbieter auf die Taktung. Die meisten rechnen im Minuten-Takt ab. Wer oft kurze Gespräche führt, ist beim Marburger Provider 3U (Netzkennzahl 01078) gut aufgehoben, der den kundenfreundlichen Sekundentakt bietet. Hier kostet etwa ein 10-Sekunden-Ferngespräch in der Hauptzeit günstige 0,76 Cent.
<b>Call-by-Call-Tarife prüfen</b>
Prüfen Sie regelmäßig die Tarife der Call-by-Call-Anbieter – denn die erhöhen öfter mal kurzfristig die Preise. Die aktuellen Tarife für Orts-, Nah- und Ferngespräche aller Telefongesellschaften finden Sie auf www.connect.de unter dem Stichwort »Tarifrechner«. Vorbildlich: Einige Anbieter wie 01051 oder 01071 geben vor jedem Gespräch per kostenloser Ansage die Preise durch.
<b>Kündigung der Preselection</b>
Wenn Sie einem unseriösen Preselection-Anbieter auf dem Leim gegangen sind, sollten Sie den Vertrag innerhalb von 14 Tagen schriftlich kündigen. Auch sollten Sie sich bei der T-Com schnell schriftlich melden, dass die Voreinstellung rückgängig gemacht werden soll. Ansonsten stellt Ihnen der Preselection-Anbieter weiterhin die Gespräche in Rechnung.
<b>Schriftliche Reklamation bei Rechnungsfehlern</b>
Haben Sie Einwände gegen Ihre Telefonrechnung, sollten Sie diese schriftlich beim Anbieter einreichen, der den strittigen Betrag verlangt. Es reicht nicht aus, wenn Sie am Telefon reklamieren oder den beanstandeten Betrag nicht überweisen. Wichtig: Bezeichnen Sie im Reklamationsschreiben die strittigen Posten genau und erläutern Sie Ihre Einwände präzise. Dann muss der zuständige Anbieter nachweisen, dass die Gespräche tatsächlich stattgefunden haben. Schicken Sie den Widerspruch per Einschreiben an den Anbieter. Wollen Sie den strittigen Betrag nicht überweisen, sollten Sie in jedem Fall auch den Rechnungssteller informieren – das ist bei Call-by-Call-Angeboten oft die T-Com. Wichtig: Zahlen Sie die nicht beanstandeten Rechnungsbeträge in jedem Fall oder den Durchschnittsbetrag der letzten sechs Monate, sonst wird im schlimmsten Fall Ihr Telefonanschluss gesperrt.
<b>Schutz vor Dialern</b>
Wenn Sie einen Windows-PC besitzen, sollten Sie regelmäßig Sicherheits-Updates laden. Nutzen Sie Windows XP, installieren Sie das kostenlose Sicherheitspaket »Service Pack 2« von Microsoft. Die Software schützt mit umfangreichen Sicherheits-Funktionen vor Viren, Trojaner, Hackern und Angriffen von außen. Schutz bietet auch der Dialer-Blocker vom Elektronikanbieter Conrad (Preis 19,95 Euro), der die Anwahl von 0190-Nummern sperrt. Wurden Sie Opfer eines Dialers, können Sie auf der Website der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (www.regtp.de) in der Dialer-Datenbank nachschauen, ob der Dialer überhaupt registriert und damit legal ist. Aktuelle Infos gibt’s auch bei www.dialerschutz.de. |
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"Autor" |
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geschrieben am: 23.09.2004 um 13:46 Uhr
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mittlerweile frage ich mich, ob du noch ganz "knusper" bist?!...
Einen Tag zuvor kommen irgendwelche Sendungen mit solchen Themen, am nächsten Tag seh ich einen Beitrag von dir, der diese Thematik behandelt... naja sagen wir, du kümmerst dich weniger um den Inhalt, als dass du einfach mal das gesagte bzw. geschriebene kopierst.
alpha
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Der Wind, er weint verlorene Tränen
Der Fluß, er droht das Gelände zu schwemmen,
Jedem Leben ein Ende gesetzt
wird die Horde gegen die Schöpfung gehetzt |
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