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Dutroux

Nutzer: Traumschlumpf
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geschrieben am: 26.06.2004    um 16:31 Uhr   
Schlusswort Dutroux’ im Mädchenmordprozess

Der vorbestrafte Kinderschänder Marc Dutroux hat alle Mordvorwürfe erneut zurückgewiesen. In seinem Schlusswort im Mädchenmordprozess räumte der Hauptangeklagte eine Mitschuld an der Entführung von vier Opfern ein. [10.06.2004, 18:02]


«Manche glauben, ich hätte den Schlüssel für alles Unbekannte in der Hand», sagte Dutroux. Einzelheiten zum Tod könne er jedoch nicht berichten, weil er nicht dabei gewesen sei.

Dutroux ist angeklagt, 1995 und 1996 sechs Mädchen im Alter von acht bis 19 Jahren entführt und vergewaltigt zu haben. Vier von ihnen starben.

Dutroux forderte seine mitangeklagte Ex-Frau Michelle Martin auf, aus Liebe zu den gemeinsamen Kindern und der Familie die Wahrheit zu sagen. «Michelle, ich habe Dich geliebt wie keine andere, und ich habe immer noch Gefühle für Dich», sagte Dutroux.

Schwere Anschuldigungen erhob der 47-Jährige auch gegen seinen mutmasslichen Komplizen Michel Nihoul. Dieser sei der Drahtzieher der Verbrechen; er habe Kinder bei Dutroux «bestellt».

Auch die Ermittler klagte Dutroux erneut an. Sie hätten im Prozess bewusst nur einen Bruchteil der vorliegenden Beweise präsentiert, behauptete er. Damit hätten sie die These des «isolierten Einzeltäters» stützen und von den eigentlichen Hintermännern im Justiz- und Politikapparat ablenken wollen.

Dutroux forderte die zwölf Geschworenen auf, der von der Staatsanwaltschaft präsentierten Version der Wahrheit keinen Glauben zu schenken. «Die Opfer brauchen Gerechtigkeit», hämmert er der Jury ein.

Nach Dutroux ergriffen noch einmal kurz seine Ex-Frau Martin sowie Nihoul das Wort. Martin bekundete dabei erneut ihre Reue, die Verbrechen ihres Mannes über Jahre gedeckt zu haben.

Der wegen Finanzdelikte vorbestrafte Geschäftsmann Nihoul bezeichnete sich dagegen als unschuldig. Der mutmassliche Komplize Michel Lelièvre, der an den Entführungen teilgenommen haben soll, wollte sich dagegen nicht äussern.

Mit Dutroux’ Schlusswort steht das Verfahren nach mehr als drei Monaten kurz vor dem Abschluss. Ihm droht lebenslange Haft. Das Urteil wird nach den Beratungen der Jury in zwei Wochen erwartet - rund acht Jahre nach Dutroux’ Festnahme.
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entnommen EBund


erschüttert über soviel unverfrorenheit
warscheinlich glaubt er sogar das, was er sagt...

euer geliebter Traum /FG/
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"Autor"  
Nutzer: Traumschlumpf
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geschrieben am: 29.06.2004    um 14:53 Uhr   
Auf Mord steht nach belgischem Recht lebenslange Haft. Einigen sich Richter und Jury auf dieses Strafmaß, muss Dutroux bis zu seinem Tod hinter Gitter - denn lebenslänglich bedeutet in Belgien auch lebenslänglich.


Keine Chance auf Begnadigung

Theoretisch könnte Dutroux dann noch eine vorzeitige Entlassung wegen "guter Führung" beantragen. Bei lebenslanger Haft wäre dies bereits nach zehn Jahren möglich. Allerdings müsste eine staatliche Kommission bescheinigen, dass von ihm keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit ausgeht, und sie müsste sich zudem die - unwahrscheinliche - Zustimmung der Opfer holen.

Auch politisch ist im Fall seiner Verurteilung zu lebenslanger Haft eine vorzeitige Entlassung so gut wie ausgeschlossen. Jede belgische Regierung wäre bei einem derartigen Beschluss dem Volkszorn nicht gewachsen und müsste zurücktreten.




Quelle: Oberösterreichische Nachrichten




Keine Berufung

Eine Berufung gegen das Urteil einer lebenslangen Haftstrafe ist in Belgien nicht möglich. Die Entscheidung könnte höchstens wegen eines Verfahrensfehlers innerhalb von 15 Tagen vor dem Kassationsgericht angefochten werden. Zu lebenslanger Haft Verurteilte werden auch nicht vorzeitig entlassen. Einzige Möglichkeit für Dutroux, aus dem Gefängnis zu kommen, wäre eine Begnadigung, die aber als extrem unwahrscheinlich gilt. (nz)



Quelle: Netzeitung.

Wie es aussieht, gibt es doch Möglichkeiten, einem solchen Monster die Wiederholung seiner Greueltaten unmöglich zu machen.
Hier in Deutschland, da bin ich mir leider sicher, hätte ein findiger Psychologe dem "armen Menschen" eine schwere Kindheit attestiert und dafür gesorgt, daß er erst gar nicht die Höchststrafe bekommen hätte.
Und wennschon....man kann da ja sicher was machen, den kriegen wir schon wieder raus..


Zu Erinnerung ma hoch stellt damit hier ma diskutiert wird da es ein Them ist was uns allen an geht !!
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