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BKA warnt Vermieter von Ferienimmobilien vor Betrügern

Nutzer: Flamingo
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geschrieben am: 24.01.2004    um 01:40 Uhr   
<center>Wiesbaden, 23.12.2003</center>
<center><b>Neue Masche bekannter Tätergruppen</b></center>


Straftäter reagieren flexibel, auch auf Warnhinweise der Polizei.
Bereits mehrfach haben das Bundeskriminalamt und andere Polizeidienststellen vor Straftätern ge- warnt, die mit betrügerischen Machenschaften insbesondere Urlauber in Spanien und auf den Kana- ren um ihr Geld bringen. Diese Warnhinweise blieben offenbar auch den Betrügern nicht verborgen, die sich nun neue Opfer suchen:


Zielgruppe der Täter sind neuerdings auch Personen, die Ferienwohnungen und Ferienhäuser zur Vermietung anbieten. Die Betrüger nehmen telefonisch Kontakt mit den Vermietern auf und bitten sie um Übersendung eines Mietvertrages, einer unterschriebenen Buchungsbestätigung und um Mit- teilung der Kontonummer, um angeblich die fällige Miete überweisen zu können. Tatsächlich jedoch überweisen die Täter nichts, sondern senden ein Telefax an die Bank des Vermieters und bitten um Überweisung eines Geldbetrages von jeweils über tausend Euro. Auffallend ist, dass es sich dabei- immer um ungerade Beträge handelte.


Bisher wurden in Deutschland fünf Fälle bekannt, in denen eine Überweisung durch eine Bank tat- sächlich erfolgte. Dabei entstand ein Schaden von knapp 9.000 Euro. In drei weiteren Fällen gelang es den Tätern nicht, die Bank zu einer Überweisung zu veranlassen. Fast täglich gehen Meldungen über neue Betrugsanbahnungen beim BKA ein. Auch aus der Schweiz liegen bereits Meldungen vor.


Die Fälle zeigen, dass die Betrüger sehr flexibel reagieren und großen Einfallsreichtum beweisen, um an die Kontodaten ihrer Opfer zu gelangen.
Die Täter selbst eröffnen bei diversen Banken in Spanien immer neue Konten mit neuen Konten- inhabern und leeren diese Konten sehr schnell, um an ihre Beute zu gelangen.
Das Bundeskriminalamt hat bereits eine Warnmitteilung an die Geldinstitute in Deutschland heraus- gegeben.


<center><u>Der Nachdruck von Pressemitteilungen ist mit Quellenangabe gestattet.


Herausgeber: Bundeskriminalamt, 65173 Wiesbaden


Quellen nachweis:www.polizei-bayern.de</u></center>
Geändert am 24.01.2004 um 01:45 Uhr von Flamingo

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Nutzer: babyblue_
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geschrieben am: 24.01.2004    um 09:47 Uhr   
<center> <i>
sorry..aba..kann man das nit bissl kürzer schreiben *g*
is mia zu viel zum lesen
weil sonst
hätt ich dirne
antwort gegeben

iiI
.::Cennet.::.
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Nutzer: Wiesel16
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geschrieben am: 25.01.2004    um 17:59 Uhr   
<center>löl, yo findsch auch, nen klein bissel zuviel Text

Wiesel!!
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